| |
|
Historie des DEUTSCHE STRAFVERTEIDIGER E.V.
|
| |
 |
 |
|
|
 |
 |
| |
| |
| Vorbemerkung |
 |
| |
Auf Wunsch vieler Mitglieder habe ich die Geschichte des
Vereins des Deutsche Strafverteidiger e.V. aufgeschrieben.
Sie ist länger ausgefallen, als ich dachte. Für
viele, insbesondere diejenigen, denen wir die Gründung
zu verdanken haben, ist sie sicherlich zu kurz geraten. Es
kommen auch nicht alle vor, die sich Verdienste um unsere
Vereinigung erworben haben und nicht alle Vorkommnisse sind
erwähnt, die für die eine oder den anderen von Bedeutung
waren. Hierfür bitte ich um Verständnis, ebenso
wie für die von meiner Sichtweise geprägte Darstellung.
Aus vielen Berichten und Erzählungen, die auch
wenn sie das gleiche Ereignis betrafen - alle ein bißchen
unterschiedlich ausgefallen waren, habe ich so etwas wie die
"Essenz" entnommen. Das übrige hat die Zeit,
die vergangen ist, zu verantworten und der Umstand, dass ich
erst ab dem Jahr 1990 dabei bin.
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| |
|
|
| |
| I. Die Gründerjahre |
 |
| |
Der Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. wurde im Jahr 1974
in Dortmund gegründet und am 15.8.1974 unter der Registernummer
2441 in das dortige Vereinsregister eingetragen.
Die Gründungsmitglieder
des Vereins gehörten zu einer Gruppe von Strafverteidigern,
die regelmäßig auf dem "Sommerlehrgang des
Deutschen AnwaltVereins" zusammentrafen. Die Tradition
dieses Lehrgangs reichte zurück bis in das Jahr 1959,
in dem der erste Lehrgang dieser Art stattfand. Die Referenten
des "Sommerlehrgangs", der sich mit Strafprozeßrecht-
und Revisionsrecht befaßte und alljährlich im Ausland
stattfand, waren der Frankfurter Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Dr. Erich Schmidt-Leichner und der Vorsitzende des
5. Strafsenats am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Werner Sarstedt.
Später traten als Referenten der Strafrechtslehrer Prof.
Ernst-Walter Hanack, Universität Mainz, sowie der
Dortmunder Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Wilhelm
Krekeler hinzu. Der vor der späteren Wiederaufnahme
(1986) letzte "Sommerlehrgang" fand im Jahr 1981
statt.
Die Gründung des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V.
kann nicht losgelöst von der rechtspolitischen Entwicklung
zu Beginn der 70er Jahre gesehen werden.
Der Gesetzgeber entwickelte in dieser Zeit, insbesondere
im Zusammenhang mit dem Stuttgart-Stammheimer Prozess gegen
Bader, Meinhof u.a., weitreichende Aktivitäten, die zu
einschneidenden Beschränkungen der Verteidigungsrechte
von Beschuldigten führten. Es kam hinzu, dass nicht nur
die im Stammheimer Verfahren tätigen Kollegen, sondern
zunehmend auch alle anderen der Justiz unbequem gewordenen
Strafverteidiger in der öffentlichen Diskussion Anfeindungen
ausgesetzt waren, gegen die sie sich durch die etablierten
Berufsverbände nicht genügend in Schutz genommen
fühlten. Dieses Klima löste in der Anwaltschaft
eine heftige Diskussion um die Rechtsstellung des Strafverteidigers
aus. Organ der Rechtspflege? Einseitiger Interessenvertreter?
Soziale Gegenmacht? Die Gründung der Zeitschrift "STRAFVERTEIDIGER"
(1981) stand noch aus. Die Strafverteidigerliteratur beschränkte
sich auf das Handbuch des Strafverteidigers Prof. Dr. Hans
Dahs, das wichtige Hinweise für die Praxis enthielt,
aber für die stürmischen Auseinandersetzungen um
die politische und ideologisch getragenen Verteidigungsstrategien
keine Lösung anbot. Eine Theorie der Strafverteidigung
gab es nicht.
Das Berufsbild war im Wesentlichen von großen Einzelpersönlichkeiten
wie Hans Dahs, Schmidt-Leichner, aber auch
von
"Staranwälten" wie Rolf Bossi geprägt.
Die überregionalen Berufsverbände waren entweder
zu sehr öffentlich-rechtlich eingebunden (BRAK) oder
zu sehr von dem Strafrecht fernstehenden Funktionären
dominiert (DAV), um den bedrohten Verteidigungsrechten
eine
Lobby zu bieten. Mehr noch: Es soll
sogar ernsthaft erwogen worden sein, die Berufsgruppe der
Strafverteidiger vollständig aus dem "Stand"
der Anwälte auszugliedern. In dieser Situation
musste der Ruf nach Soli-darisierung und nach organisierter
Gegenwehr der Strafverteidiger aufkommen. Es entstand das
Bedürfnis, sich als Gruppe Gleichgesinnter eine "Stimme"
zu geben.
Die bereits bestehenden oder gerade gegründeten lokalen
Vereinigungen von Strafverteidigern verstanden sich zunächst
nur als regional aktive Interessenvertretungen (z.B. "Berliner
Strafverteidiger e.V.", "Arbeitskreis Strafrecht"
im Anwaltverein Hannover, Hamburger "Arbeitsgemeinschaft
für Strafverteidiger e.V."). Man strebte deshalb
eine überregional tätige Strafverteidigervereinigung
an, die sich äußern könnte, ohne jeweils zuvor
auf die interne Meinungsbildung in dem großen und damit
auch wenig flexiblen DAV warten zu müssen.
Dies war die Stunde derjenigen, die sich in einer
weitgehend immer gleichbleibenden Besetzung unter dem
Dach des DAV seit vielen Jahren in dem jährlichen Sommerlehrgang
Erfahrungsaustausch und auch so etwas wie eine Gruppendynamik
geübt hatten. Sie gründeten den Deutsche Strafverteidigung
e.V., um sich der damals aktuellen spezifischen Berufsprobleme
zu widmen. Die Mitglieder kamen aus der gesamten Bundesrepublik.
Die neue Vereinigung firmierte als
"Deutsche Strafverteidiger e.V. -
zugleich Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV"
und brachte damit ihre nach wie vor bestehende auch
personelle Anbindung an die große Dachorganisation
DAV zum Ausdruck. Der DAV übernahm die organisatorische
Betreuung des Vereins und die logistische Kommunikation. Die
Rundschreiben wurden vom DAV verschickt und seine Funktionsträger
Gast der Vorstandssitzungen der neuen Vereinigung. Im "Anwaltsblatt"
des DAV stand eine Spalte für Mitteilungen des Vereins
Deutsche Strafverteidiger e.V. zur Verfügung.
Die Bestrebungen des Vereins einerseits nach Unabhängigkeit
von der großen Standesorganisation DAV, andererseits
die (freiwillige) Einbindung gerade in dessen Organsiationsstrukturen,
zeigen, wie zwiespältig in der damaligen Zeit das Selbstverständnis
und das Selbstbewußtsein der Strafverteidiger war.
Auf der 1. Mitgliederversammlung des Deutsche Strafverteidiger
e.V. wurde der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Dr. Wilhelm
Haddenhorst zum 1. Vorsitzenden gewählt. Er war Assistent
des bekannten Strafrechtslehrers Prof. Karl Karl Peters
und hatte sich vor allem im Verfahren gegen Vera Brühne
einen Namen gemacht. In seiner Arbeit wurde er von dem 2.
Vorsitzenden, dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Hermann
Rosenkranz und dem insgesamt 12 Mitglieder zählenden
Vorstand
unterstützt.
Rechtsanwalt Dr. Haddenhorst wurde ein Jahr später
von Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Leichner als Vorsitzendem
des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. abgelöst.
In das Fortbildungsprogramm wurde ab dem Jahr 1975 neben
dem "Sommerlehrgang" alljährlich die Fronleichnamsreise
aufgenommen. Ohne dass man im einzelnen die künftige
rechtspolitische Entwicklung in Europa vorausgesehen hätte,
war es schon damals das Ziel, den Informations- und Erfahrungsaustausch
mit ausländischen Kollegen zu fördern. Zum Programm
dieser jeweils 4- bis 5-tägigen Reisen gehörten
u.a. Treffen mit den örtlichen Rechtsanwaltsvereinen
und Rechtsanwaltskammern, dem Besuch von Gerichtsverhandlungen
und der örtlichen Justizvollzugsanstalt und viele Gespräche
und Diskussionen mit Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten.
Am 13. und 14. Oktober 1977 veranstaltete der Verein zu Ehren
des 100. Geburtstages des Rechtsanwalts Max Alsberg
in Bonn die erste der seitdem im zweijährigen Rhythmus
stattfindende zentrale Veranstaltung, die zunächst noch
"Deutsche Strafverteidigertagung" hieß und
ab dem Jahr 1983 "Alsberg-Tagung".
Auf dem ebenfalls im Jahr 1977 stattfindenden "1. Strafverteidigertag"
in Hannover, der von den regionalen Vereinigungen ins Leben
gerufen worden war, kam es zum Eklat. Rechtsanwalt Dr.
Schmidt-Leichner in seiner Funktion als Vorsitzender des
"Deutsche Strafverteidiger e.V. zugleich Arbeitsgemeinschaft
Strafrecht des Deutschen AnwaltVereins" sagte
kurzfristig seine Teilnahme und gleichzeitig den Festvortrag,
den er halten sollte, ab. In seinem Schreiben an Rechtsanwalt
Bertram Börner aus Hannover, dem Vorsitzenden
der im Jahr 1977 gegründeten Vereinigung Niedersächsischer
Strafverteidiger e.V., schrieb Dr. Schmidt-Leichner,
dass ihn "besondere Gründe" zur Absage gezwungen
hätten. Er erläuterte dies folgendermaßen:
|
| |
| |
"Wie Sie mir im Schreiben vom 28. April 1977 selbst
mitteilten, wurde seitens des Deutschen Anwaltvereins
Herrn Kollegen Dr. Brangsch
gegen die Veranstaltung, gerade zu dieser Zeit,
kurz vor dem Deutschen Anwaltstag in München, protestiert.
Wie Sie wissen, ist der Verein Deutsche Strafverteidiger
e.V., dessen Vorsitzender ich bin, in Zusammenarbeit
mit dem Deutschen Anwaltverein tätig, so dass eine
gewisse Abstimmung mit dem Vorstand des Deutschen Anwaltsverein
zur Zeit noch unerläßlich ist.
Hinzu kommt, dass nach Versendung Ihrer Einladungen,
in denen Sie mich als Hauptreferenten ... bezeichnet
haben, auch von Seiten verschiedener Vorstandsmitglieder
dieses Vereins Bedenken gegen den Ihnen zugesagten Vortrag
bei mir erhoben werden...
Ich bitte zu verstehen, dass ich mich zumal in
meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Deutschen Strafverteidigervereins
nicht mit den Ansichten des Vorstands des Deutschen
Anwaltvereins einerseits und den Bedenken einiger Mitglieder
des Vorstands unseres Vereins in Widerspruch setzen
kann. Nur diese beiderseitigen Gründe veranlassen
mich, die Ihnen seinerzeit gegebene Zusagen zurückzuziehen.
..."
(Der Brief ist abgedruckt in der Festgabe für
Ludwig Koch "Strafverteidigung und Strafprozeß",
Heidelberg 1989. S. 7.)
|
|
| |
Auch hieran läßt sich ersehen, welche Spaltung
sich damals durch die Anwaltschaft zog und welche "Grabenkämpfe"
geführt wurden.
Im März 1983 verstarb Rechtsanwalt Dr. Erich Schmidt-Leichner
nach längerer Krankheit im Alter von 72 Jahren. Sein
Nachfolger als Vorsitzender wurde sein bis dahin amtierender
Stellvertretender Vorsitzende, der Düsseldorfer Rechtsanwalt
Georg Greeven.
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| |
|
|
| |
| II. Eigenständigkeit und Ausbau |
 |
| |
Anläßlich der 4. Alsberg-Tagung in Bonn im Jahr
1983 wurde auf der anschließenden Mitgliederversammlung
unter dem neuen Vorsitzenden der Vorstand der Vereinigung
neu besetzt. Wenn bis dahin wohl nicht zuletzt durch
die machtvolle Persönlichkeit von Rechtsanwalt Dr.
Schmidt-Leichner die Verbindung zwischen DAV und
dem Verein den damaligen vehementen auch politischen Strömungen
in der Anwaltschaft Stand gehalten hatte, zeichneten sich
bereits anläßlich der Alsberg-Tagung im Herbst
1983 nicht mehr zu behebende Spannungen ab. Diese zeigten
sich zunächst nur an der personellen Zusammensetzung
des Vorstands
des Deutsche Strafverteidiger e.V.. Der DAV hatte seine Vorschläge
für die Neubesetzung nicht durchsetzen können. Daraufhin
gründete der Deutsche Anwalt-Verein im Mai 1984 eine
eigene Arbeitsgemeinschaft im DAV mit dem Vorsitzenden Rechtsanwalt
Dr. Günther Bandisch. Der Deutsche Strafverteidiger
e.V. verzichtete ab diesem Zeitpunkt auf die Verwendung des
Zusatzes "zugleich Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des
DAV". Damit war die Ablösung und gleichzeitig die
Verselbständigung des Deutsche Strafverteidiger e.V.
dokumentiert.
In den darauf folgenden Jahren wurde der Verein ausgebaut
und erhöhte seine Mitgliederstärke. Sämtliche
Vorstandsmitglieder, die nach Wegfall der Anbindung an den
DAV die gesamte Organisation übernommen hatten, arbeiten
bis heute ehrenamtlich. Sie erhalten keine Vergütung
und zahlen ihre Auslagen einschließlich der anfallenden
Reisekosten selbst.
Der Sommerlehrgang wurde 1986 wieder aufgenommen, bis 1989
mit den Referenten Vorsitzender Richter am BGH Gerhard
Herdegen und Rechtsanwalt Prof. Dr. Gunther Widmaier,
München, seit 1990 mit dem Vorsitzenden des 1. Strafsenats
am BGH Dr. Gerhard Schäfer und Rechtsanwalt Prof.
Dr. Rainer Hamm, Frankfurt/M.
Seit dem Jahr 1976 veranstaltet der Deutsche Strafverteidiger
e.V. zusammen mit dem Kölner Institut für Konfliktforschung
und dessen langjährigen Vorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang
de Boor alljährlich ein Symposion in der Klosteranlage
in Maria Laach, auf dem Strafjuristen mit Medizinern, Psychiatern,
Soziologen, Historikern und Theologen den außerdisziplinären
Erfahrungsaustausch pflegen.
Seit dem Jahr 1989 findet alljährlich das "StPO-Nordseetreffen"
in Varel statt, das sich aktuellen strafprozessualen Themen
widmet. Die Idee für die Veranstaltung ging von dem Berliner
Rechtsanwalt Klaus-Peter Stiewe aus, der die Tagung
organisatorisch mitbetreut. Rechtsanwalt Klaus-Peter Stiewe ist am 1. April 2009 verstorben (Nachruf). Die Themengestaltung und die Auswahl
der Referenten lag von Anbeginn an in den bewährten Händen
von Rechtsanwalt Dr. Walter Meyer, der mit dieser Traditionsveranstaltung
die Stätte seines anwaltlichen Wirkens, den Ort Varel,
noch berühmter
gemacht hat. Rechtsanwalt Dr. Walter Meyer ist am 26.02.2004
verstorben (Nachruf).
Das "Weinrechtsseminar", das alle zwei Jahre stattfindet,
wurde über viele Jahre hinweg von dem 1997 verstorbenen
Trierer Rechtsanwalt Arthur Schött betreut.
Die Alsberg-Tagung wird seit 1993 in Berlin und seit 1995
gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund e.V. veranstaltet.
Sie versteht sich als ein regelmäßiges Diskussionsforum
für Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte und
Strafrechtslehrer.
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| |
|
|
| |
| III. Die jüngere Entwicklung |
 |
| |
Anläßlich der Alsberg-Tagung in Berlin im Herbst
1995 verabschiedete sich Rechtsanwalt Georg Greeven
von seinem Amt als Vorsitzender des Vorstands.
Der Vorstand
wurde neu besetzt. Ich wurde zur neuen Vorsitzenden gewählt.
Seit dem Jahr 1997 wird auf der Alsberg-Tagung der Max-Alsberg-Preis
des Deutsche Strafverteidiger e.V. verliehen, der mit EUR
3.000 dotiert ist. Über die Vergabe entschied bis zum
Jahre 2003 eine Jury, die sich zusammensetze aus dem früheren
Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgericht und jetzigen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Gottfried Mahrenholz,
dem Karlsruher Strafverteidiger Prof. Dr. Gunter Widmaier
und der amtierenden Vorsitzenden des Deutsche Strafverteidiger
e.V.. Ab dem Jahr 2003 wird die Auswahl unmittelbar vom Vorstand
des Deutsche Strafverteidiger e.V. vorgenommen. Die bisherigen
Preisträger sind:
|
| |
| |
1. Preisträger
(1997):
Rechtsanwalt Dr. Heinrich Hannover.
Die Laudatio hielt der Präsident des Land-gerichts
a.D. Dr. Heinrich Beckmann (abgedruckt im 15.
Band der Schriftenreihe der Deutschen Strafverteidiger
e.V., Felix Herzog (Hrsg.), "Quo vadis, Strafprozeß?").
2. Preisträger (1999):
Vorsitzender des 2. Strafsenats am BGH i.R. Gerhard
Herdegen.
Die Laudatio hielt der Frankfurter Rechtsanwalt Prof.
Dr. Rainer Hamm (abgedruckt, zugleich mit der Dankesrede
des Preisträgers, im 20. Band der Schriftenreihe
des Deutsche Strafverteidiger e.V., Otto Lagodny (Hrsg.)
"Der Strafprozeß vor neuen Herausforderungen".
3. Preisträger (2001):
Redaktion der Zeitschrift STRAFVERTEIDIGER, namentlich
Prof. Klaus Lüderssen, Frankfurt am Main,
Rechtsanwalt Prof. Reinhold Schlothauer, Bremen
und Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Weider, Frankfurt
am Main. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Detlef Krauß,
Humboldt Universität Berlin.
Die Laudatio ist zugleich mit der Dankesrede
von Prof. Klaus Lüderssen veröffentlicht
im Heft 12/2001 der Zeitschrift "STRAFVERTEIDIGER".
4. Preisträger (2003):
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan König.
Die Laudatio hielt Rechtsanwalt Prof.
Dr. Franz Salditt, Neuwied (abgedruckt zusammen mit der Dankesrede des Preisträgers im 28. Band der Schriftenreihe des Deutsche Strafverteidiger e.V., Ursula Nelles (Hrsg.) „Money, money, money…“).
5. Preisträger (2005):
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Franz Salditt, Neuwied.
Die Laudatio hielt Rechtsanwalt Prof.
Dr. Hans-Jürgen Hellwig,
Frankfurt am
Main (abgedruckt zugleich mit der Dankesrede des Preisträgers im 31. Band der Schriftenreihe des Deutsche Strafverteidiger e.V., Thomas Hillenkamp (Hrsg.) „Neue Hirnforschung – Neues Strafrecht.“).
6. Preisträger (2007):
Frau Sabine Rückert.
Die Laudatio hielt Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke,
Frankfurt am
Main.
7. Preisträger (2009):
Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Rüdiger Deckers, Düsseldorf
Die Laudatio hielt Herr Prof. Dr. Günter Köhnken, Kiel
|
|
| |
Im Anschluss an die 14. Alsberg-Tagung
2003 erfolgte ein Wechsel im Vorstand. Frau Rechsanwältin
Mernitz und Herr Rechtsanwalt Klütsch
verabschiedeten sich aus dem Vorstand, dafür wurden Herr
Rechtsanwalt Mirko Roßkamp als neuer
Schriftführer und Herr Rechtsanwalt Stefan Kirsch
in den Vorstand gewählt.
Im Oktober 2005 verabschiedete sich Herr Rechtsanwalt Dr.
Holger Matt nach langjähriger Mitarbeit aus dem Vorstand.
Neu hinzugekommen sind Frau Rechtsanwältin Dr.
Marijon Kayßer aus Frankfurt am Main und Herr Rechtsanwalt
Dr. Heribert Waider aus Düsseldorf. Im Oktober 2007 schied Herr Rechtsanwalt Klaus-Peter Stiewe aus Berlin, der Gründungs- und langjähriges Vorstandsmitglied des Vereins war, aus dem Vorstand aus. An seine Stelle trat Herr Rechtsanwalt Alexander Sättele aus Berlin. Damit besteht der Vorstand des Deutsche Strafverteidiger e.V. derzeit aus neun
Mitgliedern.
Am 2. Januar 2008 verstarb Herr Rechtsanwalt Georg Greeven. Er hatte den Deutsche Strafverteidiger e.V. mitgegründet und war dessen Vorsitzender in den Jahren 1983 bis 1995. (Nachruf)
Am 01.04.2009 verstarb Herr Rechtsanwalt Klaus-Peter Stiewe.
Im Oktober 2009 schied Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Kirsch aus dem Vorstand aus. Ich habe nach 14jähriger Tätigkeit mein Amt als Vorsitzende niedergelegt. An meiner Stelle wurde auf der Mitgliederversammlung am 17.10.2009 Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp aus Bielefeld, der dem Vorstand seit 2003 angehört, zum neuen Vorsitzenden gewählt. Gleichzeitig trat Frau Rechtsanwältin Bettina Mernitz, die bereits in den Jahren 1993 bis 2003 zum Vorstand gehörte, wiederum in dieses Gremium ein.
Der Verein Deutsche Strafverteidiger bemüht sich nicht
zuletzt in Ansehung der justiziellen europäischen Vereinigungsbestrebungen
im Hinblick auf eine verstärkte Koordinierung der Polizei-
und Ermittlungsbehörden um Kontakte mit europäischen
Rechtsanwälten. Wir sind als Verein Mitglied im Deutschen
Juristentag e.V., in der Europäischen Strafverteidiger-Vereinigung
(European Criminal Bar Association), der Deutsch-Israelischen
Juristengesellschaft und der Internationalen Strafverteidiger-Vereinigung
(International Criminal Bar Association), die u.a. mit der
Gründung einer Rechtsanwaltskammer bei dem Internationalen
Gerichtshof für Kriegsverbrechen in Den Haag befaßt
ist.
Der Ausschuß für Rechtspolitik im Deutsche Strafverteidiger
e.V. erarbeitet regelmäßig Stellungnahmen zu aktuellen
und die Belange der Strafverteidigung betreffende Gesetzesvorhaben.
Der Deutsche Strafverteidiger e.V. gibt eine eigene vielbeachtete
Schriftenreihe heraus, die im Nomos-Verlag erscheint. Sie
wird seit vielen Jahren betreut von dem Frankfurter Rechtsanwalt
Dr. Jürgen Taschke, dem es mit der Auswahl aktueller
Themen und Autoren immer wieder aufs Neue gelingt, von dem
Erfordernis und der Bedeutung einer Verbindung zwischen der
Praxis von Strafverteidigung und Rechtswissenschaft zu überzeugen.
Seit September 2001 ist der Verein Deutsche Strafverteidiger
e.V. mit einer Homepage (www.deutsche-strafverteidiger.de)
im Internet vertreten.
Und hier endet meine kleine historische Betrachtung über die im Jahre 2009 nunmehr 35 Jahre des Bestehens des Deutsche Strafverteidiger e.V.
Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke, 19.10.2009
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| |
|
|
|
|
|