Die
European Criminal Bar Assosiation (ECBA)
wird seit ihrer Gründung 1997 angesehen
als die hervorragende unabhängige Organisation
von Strafverteidigern aus allen Mitgliedsstaaten,
die dem europäischen Rat angehören. Die
ECBA kümmert sich insbesondere darum, den Schutz
der Grundrechte von Beschuldigten und Verurteilten
zu verbessern. Die ECBA lädt alle zur Mitgliedschaft
ein, die sich diesem Ziel in ihrer Rechtspraxis
oder in Forschung und Lehre verpflichtet fühlen.
Wenngleich die ECBA völlig unabhängig
ist, hält sie enge Verbindung zu anderen internationalen
sowie nationalen Organisationen, besonders zu CCBE
und ICBB.
Die ECBA – neben anderen
Aktivitäten –
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beobachtet
Gesetzgebungsvorhaben – besonders der
EU – und macht Vorschläge dazu; |
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berät europäische
Institutionen und liefert Beiträge auf
Expertenanhörungen; |
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unterhält eine Plattform,
auf der Zustand und Entwicklung des europäischen
Strafrechtssystems
und der nationalen Strafjustizsysteme diskutiert
und an Best Practices und universellen Grundrechts-
standards gemessen werden; |
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verschafft ihren Mitgliedern
raschen Zugang zu allen relevanten EU Rechtsquellen
und den unzähligen
internationalen Verträgen und Abkommen; |
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stellt eine Netzwerk bereit,
welches den Mitgliedern ermöglicht, sich
rasch benötigte Unterstützung
von Kollegen im In- und Ausland verschaffen
zu können; |
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unterhält auf ihrer
Website Diskussionsforen und Plattformen zum
Austausch praktisch wichtiger Informationen. |
Die ECBA veranstaltet
zweimal im Jahr eine Konferenz, im Frühjahr
um im Herbst, auf der Mitglieder und Nichtmitglieder
die jüngsten Entwicklungen des europäischen
Strafrechts diskutieren.
Rechtsanwalt Dr.
Kai Hart-Hönig
Parkstraße 26, 65189 Wiesbaden
Tel. 0611-3418990, Fax: 0611-3418991
E-mail: kai.hart-hoenig@hart-hoenig.com
www.hart-hoenig.com
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