Entscheidung des Monats –
August 2024

In der ersten Entscheidung des Monats nach der Sommerpause hat sich unsere Kollegin Hanja Rebell-Houben mit dem Urteil des OLG Köln vom 11. Juni 2024 (1 ORs 52/24) zur Frage der Erpressung gem. § 253 StGB durch einen am Flughafen tätigen Linemanager auseinandergesetzt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne die Ankündigung, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen, eine Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellen. Ein angedrohtes Übel sei indessen nicht „empfindlich“ im Sinne von § 253 StGB, wenn von dem Bedrohten erwartet werden könne, dass dieser der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhalte. Das sei in einem Fall anzunehmen, in dem ein Fluggast auf dem Flughafen (...) im Sommer 2022 unter Beibehaltung seines Platzes in der Warteschlange vor dem Sicherheitsbereich, dem Ansinnen des Angeklagten „Linemanagers“, ihn gegen einen geringen Geldbetrag an der Warteschlange vorbeizuführen, standhalte.

Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt, zu den Entscheidungsgründen und zu den Konsequenzen für die Praxis sind in der beigefügten PDF-Datei zusammengefasst.