Entscheidung des Monats –
August 2026

In der Augustausgabe der Entscheidung des Monats haben sich unser Kollege Dr. Marius Haak und Wissenschaftlicher Mitarbeiter Florian Fuchs mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.09.2025 (Az. 5 StR 244/25) befasst. Der BGH setzte sich mit der Garantenstellung eines Vorstands einer Mantelgesellschaft gegenüber Anlegern auseinander.

Im Rahmen des Erwerbs wertloser Unternehmensanteile stellte sich die Frage, inwiefern bei späterer Kenntniserlangung betrügerischer Absichten der Vorstand für die Aufklärung vermögensrelevanter Umstände rechtlich einzustehen hatte. Der BGH folgte der Auffassung des Landgerichts Dresden nicht und hob eine Verurteilung wegen Betrugs durch Unterlassen auf. Die in der Revisionsbegründung angesprochenen Garantenpflichten aus Gesetz, Vertrag und Ingerenz werden vom BGH teils mit sehr knapper Begründung abgelehnt. Indes lohnt sich ein vertiefter Blick auf die Thematik, da für die Verteidigung gerade die Abgrenzung anhand eines Vertrauenselements eine umfassende Analyse des Einzelfalls erfordert.

Weitere Details zum Sachverhalt, zu den Entscheidungsgründen und zu den Anforderungen an die Praxis haben die Autoren hier zusammengefasst: