Entscheidung des Monats –
Februar 2025

In der Februarausgabe der Entscheidung des Monats hat sich unser Kollege Björn Krug mit dem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.01.2025 (2 ORbs 320 SsBs 725/24) befasst.

Im Kern geht es um die Tücken der elektronischen Kommunikation zwischen dem Gericht und der Verteidigung per beA. Diese führten im entschiedenen Fall zu der „Bitte“ des Gerichts, eine Stellungnahme binnen 2 Stunden (!) per Fax einzureichen und – wenig überraschend – zu verschiedenen Befangenheitsanträgen.

Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt, zu den Entscheidungsgründen und zu den Konsequenzen für die Praxis sind hier zusammengefasst: