Entscheidung des Monats –
Juli 2025

In der Juliausgabe der „Entscheidung des Monats“ haben sich unser Kollege Dr. Marius Haak und Wissenschaftlicher Mitarbeiter Sebastian Wolf mit einem Beschluss des Landgerichts Gera vom 11.06.2025 (Az. 1 QS 187/25) befasst. Das Gericht prüfte die Rechtmäßigkeit einer Beschlagnahme, die über einen Zeitraum von zwei Jahren und zehn Monaten andauerte.

Der Beschluss entstand in einer Situation, in der ein Teil der in Rede stehenden Asservate bereits an den Beschwerdeführer herausgegeben worden war. Die der Entscheidung zugrundeliegende Beschwerde könnte als Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde bezeichnet werden. Die prozessrechtliche Konstellation ist insofern interessant, als sie einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage entbehrt. Die isolierte Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnahme ist in der Strafprozessordnung so mehr oder weniger nicht vorgesehen. Verfassungsrechtlich ist jedoch anerkannt, dass Art. 19 Abs. 4 GG dem Grundrechtsträger in Fällen schwerwiegender Grundrechtseingriffe einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung einräumt. In solchen Fällen setzen sich die Gerichte über die fehlende strafprozessuale Grundlage hinweg.

Inhaltlich beschäftigt sich der Beschluss mit der zulässigen Höchstdauer von Beschlagnahmen. Diese ist keinesfalls unbegrenzt. Wie bei anderen staatlichen Maßnahmen begrenzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den zulässigen Rahmen staatlichen Handelns. Besonders im Hinblick auf elektronische Datenträger wägt das Gericht die widerstreitenden Rechtspositionen sorgfältig ab und trifft eine differenzierte, am Ermittleralltag orientierte Entscheidung, die die Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren stärkt.

Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt, zu den Entscheidungsgründen und zu den Konsequenzen für die Praxis haben die Autoren hier zusammengefasst: