Entscheidung des Monats –
Juni 2023

In der Juniausgabe der Entscheidung des Monats hat sich unser Kollege Björn Krug, LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht) mit dem Beschluss des Kammergerichts vom 26.05.2023 (4 Ws 31/23 – 161 AR 59/23 ) zur Frage der Einziehung des Werts der Taterträge trotz Vergleichsvereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern auseinandergesetzt.

Das Kammergericht hat sich in einer Entscheidung von hoher Praxisrelevanz dazu verhalten, dass im Fall der gleichzeitigen Verletzung von Allgemein- und Individualrechtsgütern – vorliegend bei § 266a StGB – ein Vergleich i.S.d. § 73e StGB mit den geschädigten Sozialversicherungsträgern nicht die Einziehung in voller Höhe, sondern nur in Höhe des Vergleichsbetrags hindert. 

Weitere Einzelheiten zu dem Sachverhalt, zu den Entscheidungsgründen und zu den Konsequenzen für die Praxis hat unser Autor hier zusammengefasst: