Entscheidung des Monats –
Juni 2026

In der Juniausgabe der Entscheidung des Monats hat sich unser Kollege Felix Haug mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.02.2026 – 3 StR 397/25 – zur Frage befasst, ob die Erschleichung von Kurzarbeitergeld den Tatbestand des #Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) erfüllt.

Die Entscheidung stellt klar, dass Kurzarbeitergeld keine Subvention im Sinne des § 264 Abs. 8 StGB ist. Der 3. Strafsenat prüft die Tatbestandsmerkmale „Leistung an Betriebe oder Unternehmen“ und „der Förderung der Wirtschaft dienend“ ausdrücklich getrennt voneinander und versteht die Auszahlung an den Arbeitgeber als bloße Subventionsvermittlung: Anspruchsinhaber sind nach § 95 SGB III die Arbeitnehmer, der Arbeitgeber macht den Anspruch lediglich in Prozessstandschaft geltend. Zudem fehle es als beitragsfinanzierte Lohnersatzleistung an einer Gewährung ohne marktmäßige Gegenleistung. Bei Unanwendbarkeit des § 264 StGB lebt die Strafbarkeit nach § 263 StGB wieder auf – mit der für die Verteidigung zentralen Folge, dass die Leichtfertigkeitsstrafbarkeit des § 264 Abs. 5 StGB entfällt und rein leichtfertiges Verhalten künftig straflos bleibt.

Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt, zu den Entscheidungsgründen und zu den Konsequenzen für die Praxis und die Verteidigung hat der Autor hier zusammengefasst: