Entscheidung des Monats –
Mai 2025

In der Maiausgabe der Entscheidung des Monats hat sich unsere Kollegin Anna Lena Glander mit einem Beschluss des BGH vom 13.03.2025 - 2 StR 232/24 zu der Maßnahme des zwangsweisen Auflegens des Fingers des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor eines Mobiltelefons, um Zugang zu den auf einem Mobiltelefon eines Beschuldigten gespeicherten Daten zu erlangen, befasst.

Der Bundesgerichtshof hat in einer wegweisenden Entscheidung die lange umstrittene Möglichkeit der zwangsweisen Entsperrung von Mobiltelefonen durch das zwangsweise Auflegen des Fingers des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor als Ermittlungsmaßnahme (vgl. auch Entscheidung des Monats März 2023) grundsätzlich bestätigt. Diese Maßnahme sei zulässig, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage des § 81b Abs. 1 StPO in Verbindung mit §§ 94 ff. StPO vorlägen, eine zuvor richterlich angeordnete Durchsuchung gerade auch dem Auffinden von Mobiltelefonen diene und der beabsichtigte Datenzugriff trotz seiner Eingriffsintensität im jeweiligen Einzelfall auch im Übrigen verhältnismäßig sei. Eine solche Maßnahme stelle keinen Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit dar und begründe unter den genannten Voraussetzungen – und in dem zu entscheidenden Fall – auch kein Beweisverwertungsverbot.

Weitere Einzelheiten zu dem Sachverhalt, zu den Entscheidungsgründen und zu den Konsequenzen für die Praxis hat die Autorin hier zusammengefasst: