Entscheidung des Monats –
November 2023

In der Novemberausgabe der Entscheidung des Monats hat sich unser Kollege Dr. Marius Haak mit einer hochaktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 04.10.2023, Az. 6 StR 258/23) zu den für die Verteidigungspraxis relevanten Fragen nach dem Eintritt des Vermögensschadens und der Schadensbemessung bei dem Betrugstatbestand sowie der Anzahl der Taten im Verhältnis zwischen Eingehungs- und Erfüllungsbetrug befasst.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in seinem Urteil vom 04.10.2023 damit auseinandergesetzt, ob bereits der Vertragsschluss zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Händler bzw. die Zurverfügungstellung eines sog. mobilen Point-of-Sale(PoS)-Geräts eine Vermögensverfügung darstellt, die zu einem Vermögensschaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung führt. Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof einen Vermögensschaden angenommen, da der Angeklagte ab diesem Zeitpunkt einen unmittelbar vermögensgefährdenden Zugang zu dem Vermögen des Geschädigten erhalten habe. Die vorliegende Konstellation sei mit den Fällen des sog. Kontoeröffnungsbetruges vergleichbar.

Der Verfasser beleuchtet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs kritisch und legt dar, warum sich der Sachverhalt von dem klassischen Kontoeröffnungsbetrug unterscheidet, die Differenzierung der Rechtsprechung zwischen den Konstellationen der Ausgabe von Kreditkarten im Zwei-Partner-System bzw. Drei-Partner-System nicht überzeugt und vorliegend ein Vermögensschaden aufgrund der Erforderlichkeit diverser Zwischenschritte sowohl des Geschädigten als auch des Angeklagten nicht in den Zeitpunkt des Vertragsschlusses/der Zurverfügungstellung des PoS-Geräts vorverlagert werden kann.

Weitere Einzelheiten zu dem Sachverhalt, den Entscheidungsgründen und den Konsequenzen für die Praxis hat der Autor hier zusammengefasst: