In der Oktober-Ausgabe der „Entscheidung des Monats“ hat sich unsere Kollegin Hanja Rebell-Houben mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7.7.2025 (1 StR 484/24) zur Strafbarkeit wegen Beihilfe bei der Gutachtenerstellung durch Rechtsanwälte befasst. Der 1. Strafsenat hat wichtige Feststellungen dazu getroffen, wann berufstypische Handlungen wie Beratungsleistungen eine strafbare Beihilfe darstellen können.
Der Beschluss befasst sich mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens durch einen Rechtsanwalt, in welchem die steuerliche Unbedenklichkeit von sog. „Cum/Ex“-Gestaltungen bestätigt wurde. Der 1. Strafsenat führt aus, inwieweit eine Verpflichtung besteht, den Sachverhalt und seine rechtliche Würdigung im Rahmen einer Gutachtenerstellung vollständig und zutreffend darzustellen.
Weitere Details zu den Entscheidungsgründen und den möglichen Konsequenzen für die Praxis hat die Autorin hier zusammengefasst: