In der Septemberausgabe der Entscheidung des Monats hat sich unser Kollege Björn Krug mit einer aktuellen Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 21.7.2025 - 1 1BvR 398/24) auseinandergesetzt.
Im zivilrechtlichen Streit um den Honoraranspruch einer ehemaligen Mandantin wurde ein Rechtsanwalt von dieser wegen versuchten Betrugs angezeigt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Kanzlei des Rechtsanwalts aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Hamburg durchsucht. Die Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss wurde vom Landgericht Hamburg verworfen. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde blieb wegen Nichtausschöpfung des Rechtswegs zwar erfolglos, das Bundesverfassungsgericht hat aber weiter ausgeführt, dass die Verfassungsbeschwerde ansonsten inhaltlich erfolgreich gewesen wäre.
Weitere Details zu den Entscheidungsgründen und den möglichen Konsequenzen für die Praxis hat der Autor hier zusammengefasst: