Stellungnahme Nr. 1/2020 des Gesetzgebungsausschusses des Deutsche Strafverteidiger e.V.
Vorschlag einer Änderung des § 345 Abs. 1 StPO („Waffengleichheit“ zwischen Justiz und Rechtsmittelführer bei der Revisionsbegründungsfrist)
Kurze Zusammenfassung TBD