Stellungnahme Nr. 1/2023: "Gesetz zur digitalen Dokumentation der
strafgerichtlichen Hauptverhandlung (DokHVG)"

Der Deutsche Strafverteidiger e.V. hat mit seiner Stellungnahme Nr. 1/2023 den #Referentenentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (DokHVG) befürwortet.

Unsere Berichterstatter Marcus Traut, Dr. Christian Rathgeber, Juliane Kirchner, Prof. Dr. Christian Fröba und Björn Krug, LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht) halten die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die digitale Dokumentation für überfällig, um auf einem qualitativ überlegenen Dokumentationsweg Transparenz und Wahrheitsfindung im Strafverfahren zu fördern.

Tragfähige Bedenken hiergegen gibt es nicht, technische oder datenschutzrechtliche Fragen sind überwindbar.