24. - 25. Sep. | Varel

33. StPO-Nordseetreffen

Beweisverbote – Eine aktuelle Bestandsaufnahme anlässlich 25 Jahre Mühlenteichtheorie


Ort
Hotel Upstalsboom
Mühlenteichstraße 78, 26316 Varel
Telefon: (0 44 51) 921- 0
Telefax: (0 44 51) 921- 100
landhotel@upstalsboom.de

 

Referenten

  • Rechtsanwalt Dr. Heribert Waider, Düsseldorf
  • Stellvertretender Europäischer Generalstaatsanwalt Andrés Ritter, Luxemburg (angefragt)
  • Rechtsanwalt Dr. Ali B. Norouzi, Berlin
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. René Börner, Potsdam
  • Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Dr. Gerhard Schäfer, Stuttgart
  • Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Oliver Sabel, Berlin
  • Rechtsanwalt Raban Funk, Stolzenau
  • Rechtsanwalt Dr. Jürgen Meyer, Verden
  • Rechtsanwalt Kai Peters, Berlin

Moderation

  • Rechtsanwälte Funk, Dr. Haak und Dr. Teubner

Tagungsverlauf

Freitag, 24. September 2021

10.30 - 10.45 Uhr

Rechtsanwalt Raban Funk,
Begrüßung und Einführung

10.45 - 11.15 Uhr

Zur Geschichte des „Deutscher Strafverteidigerverein – Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in Deutschland" – 25 Jahre Mühlenteichtheorie
Rechtsanwalt Dr. Heribert Waider

11.15 - 12.30 Uhr

Die Dogmatik des Verwertungsverbots im Spiegel der Mühlenteichtheorie
Rechtsanwalt Prof. Dr. René Börner

12.30 - 13.00 Uhr

Imbiss

13.00 - 14.15 Uhr

Grenzüberschreitende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in der Europäischen Union – Beweisverbote vor dem Hintergrund einer Internationalisierung der Strafverfolgung
Stellvertretender Europäischer GeStA Andrés Ritter

14.15 - 14.30 Uhr

Kaffepause

14.30 - 15.45 Uhr

Beweisverbote in der strafrechtlichen Revision
Rechtsanwalt Dr. Ali B. Norouzi

ca. 16.00 Uhr

Abfahrt am Hotel

ca. 16.30 Uhr

Hafenrundfahrt mit der Jadebarkassen

ca. 18.00 Uhr

Festliches Abendessen und Gedanken von Herrn Dr. Gerhard Schäfer zur Entstehung der Mühlenteichtheorie

ca. 20.00 Uhr

Rückfahrt zum Hotel

 

Samstag, 25. September 2021

10.00 - 11.15 Uhr

Gesetzliche Kodifikation von Beweisverboten - eine Aufgabe für die 20. Legislaturperiode?
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Oliver Sabel

11.15 - 11.30 Uhr

Kaffepause

11.30 - 12.45 Uhr

Grundlagen und aktuelle Entwicklungen zur Verwertbarkeit ausländischer Erkenntnisse im deutschen Strafverfahren
Rechtsanwalt Kai Peters

12.45 - 13.45 Uhr

Mittagspause

13.45 - 15.00 Uhr

Der Zugriff in- und ausländische Ermittlungsbehörden auf sog. Krypto-Handys – Verteidigungsansätze im Lichte der aktuellen EncroChat-Verfahren
Rechtsanwälte Raban Funk und Dr. Jürgen Meyer

15.00 - 15.15 Uhr

Kaffeepause

15.15 - 15.45 Uhr

Podiumsdiskussion

15.45 - 16.00 Uhr

Schlusswort

Die Reihenfolge der Vorträge kann evtl. noch abweichen.

Eine Teilnahmebescheinigung (7,5 Zeitstunden) nach § 15 FAO wird ausgestellt.

Anmeldung

Rechtsanwalt Raban Funk
z.H. Frau Denise Reich
Bahnhofstr. 1
31592 Stolzenau a. d. Weser
Telefon: 05761 / 933-29
Fax: 05761 / 74 29
E-Mail: reich@hdfuk.de

Reisekosten

Wir bitten darum, die Zimmerreservierung unter Hinweis auf die Veranstaltung direkt beim Hotel vorzunehmen. Bis zum 15.07.2021 steht ein entsprechender Zimmerabrufkontingent zur Verfügung.

Kostenbeitrag

Der Kostenbeitrag für die Tagung i. H. v. 380,00 € pro Person für Mitglieder und 415,00 € pro Person für Nichtmitglieder ist bis zum 17.09.2021 auf das Konto des Deutsche Strafverteidiger e. V. bei der
Deutschen Bank Düsseldorf, IBAN: DE34 3007 0024 0661 9191 00, BIC DEUT-DEDBDUE, zu zahlen. Keine Erstattung des Kostenbeitrages bei Nichtteilnahme und Absage nach dem 17.09.2021.

Den Kostenbeitrag i. H. v. 60,00 € für das Abendessen am 24.09.2021 ist ebenfalls auf das vorstehende Konto bis zum 17.09.2021 zu überweisen. Die Zahlung gilt als verbindliche Anmeldung, eine Erstattung des Beitrages kann bei Nichtteilnahme und Absage nach dem 17.09.2021 nicht mehr erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass wir die weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie auf das gesellschaftliche Leben in Deutschland weiterhin im Auge behalten werden. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Tagung als Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Selbstverständlich werden wir dafür Sorge tragen, dass alle hygienischen Vorschriften beachtet und mögliche Abstandgebote eingehalten werden können. Sollten sich bei der Veranstaltungsplanung Änderungen aufgrund der aktuellen Lage in Deutschland ergeben, werden wir Sie umgehend darüber unterrichten. Sollte eine Absage notwendig werden, würden wir die Möglichkeit in Betracht ziehen, die Veranstaltung als Webinar durchzuführen.

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