23. - 24. Sep. | Varel

34. StPO-Nordseetreffen

Straf(prozess)recht und künstliche Intelligenz – digitale Ermittler auf der Spur (nicht nur) digitaler Täter?


Ort
Hotel Upstalsboom
Mühlenteichstraße 78, 26316 Varel
Telefon: (0 44 51) 921- 0
Telefax: (0 44 51) 921- 100
landhotel@upstalsboom.de

Referenten

  • Dr. Svenja Behrendt, Postdoctoral Researcher in der
    Exzellenzinitiative „Human Data Society, Autonomy – Agency –
    Accountability“, Konstanz
  • Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Universitätsprofessor, Leiter der
    Forschungsstelle RobotRecht, Direktor am Bayerischen
    Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) und Mitglied des
    Bayerischen KI-Rates, Würzburg
  • Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablass, Delegierte Europäische
    Staatsanwältin, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. rer. nat Dirk Labudde, Hochschulprofessor, Mittweida
  • Referent:in aus dem Referat 32 – BKA, GBA, Bundesbeauftragter
    für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn
  • Dr. Malte Schafstedde, Rechtsanwalt, Hamburg
  • Lea Voigt, Rechtsanwältin, Bremen
  • Dr. Thomas Wostry, Akademischer Rat a.Z., Düsseldorf

Moderation

  • Rechtsanwälte Funk, Dr. Haak und Dr. Teubner

Tagungsverlauf

Freitag, 23. September 2022

10.00 - 10.15 Uhr

Rechtsanwalt Raban Funk,
Begrüßung und Einführung

10.15 - 11.30 Uhr

Roboter als Straftäter? Die Begehung von Straftaten durch KI-Systeme
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf

11.30 - 12.00 Uhr

Imbiss

12.00 - 13.15 Uhr

Möglichkeiten und Grenzen der „digitalen Verbrechensaufklärung“ aus
wissenschaftlicher Sicht
Prof. Dr. rer. nat. Labudde

13.15 - 14.30 Uhr

Akzeptanz und Legitimität des Einsatzes von KI im Strafverfahren
Dr. Svenja Behrendt

14.30 - 14.45 Uhr

Kaffepause

14.45 - 16.00 Uhr

Datenschutzrechtliche Grenzen beim Einsatz von KI im Strafverfahren
Referent:in aus dem Referat 32 des BfDI

ca. 16.15 Uhr

Abfahrt am Hotel

ca. 16.45 Uhr

Besuch des Marinemuseums in Wilhelmshaven

ca. 18.30 Uhr

Gemeinsames Abendessen

ca. 21.00 Uhr

Rückfahrt zum Hotel und Ausklang an der Bar

 

Samstag, 24. September 2022

10.00 - 11.15 Uhr

Der Einsatz von KI-Systemen als Herausforderung für die Verteidigung
Lea Voigt

11.15 - 11.30 Uhr

Kaffepause

11.30 - 12.45 Uhr

Roboter als Vernehmungsperson? KI, NLP und Chat-Bots –
Demonstration einer Vernehmung mithilfe künstlicher Intelligenz und
strafprozessuale Einordnung
Dr. Thomas Wostry

12.45 - 13.45 Uhr

Mittagspause

13.45 - 15.00 Uhr

Roboter als Ankläger? Der Einsatz von KI im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens
Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablass / Dr. Malte Schafstedde

15.00 - 15.15 Uhr

Kaffeepause

15.15 - 15.45 Uhr

Podiumsdiskussion

15.45 - 16.00 Uhr

Schlusswort

Die Reihenfolge der Vorträge kann evtl. noch abweichen.

Eine Teilnahmebescheinigung (7,5 Zeitstunden) nach § 15 FAO wird ausgestellt.

Anmeldung

Rechtsanwalt Raban Funk
z.H. Frau Denise Reich
Bahnhofstr. 1
31592 Stolzenau a. d. Weser
Telefon: 05761 / 933-29
Fax: 05761 / 74 29
E-Mail: reich@hdfuk.de

Reisekosten

Wir bitten darum, die Zimmerreservierung unter Hinweis auf die Veranstaltung direkt beim Hotel vorzunehmen. Ein Kontingent für die Tagungsteilnehmer:innen ist bis zum 11.08.2022 reserviert.

Kostenbeitrag

Der Kostenbeitrag für die Tagung i. H. v. 400,00 € pro Person für Mitglieder:innen und 450,00 € pro Person für Nichtmitglieder:innen ist bis zum 09.09.2022 auf das Konto des Deutsche Strafverteidiger e. V. bei der Deutschen Bank Düsseldorf, IBAN: DE34 3007 0024 0661 9191 00, BIC DEUT-DEDBDUE, zu zahlen. Keine Erstattung des Kostenbeitrages bei Nichtteilnahme und
Absage nach dem 16.09.2022.

Den Kostenbeitrag i. H. v. 75,00 € für das Rahmenprogramm inkl. Abendessen am 23.09.2022 ist ebenfalls auf das vorstehende Konto bis zum 09.09.2022 zu überweisen. Die Zahlung gilt als verbindliche Anmeldung, eine Erstattung des Beitrages kann bei Nichtteilnahme und Absage nach dem 16.09.2022 nicht mehr erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass wir die weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie auf das gesellschaftliche Leben in Deutschland weiterhin im Auge behalten werden. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Tagung als Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Selbstverständlich werden wir dafür Sorge tragen, dass alle hygienischen Vorschriften beachtet und mögliche Abstandgebote eingehalten werden können. Sollten sich bei der Veranstaltungsplanung Änderungen aufgrund der aktuellen Lage in Deutschland ergeben, werden wir Sie umgehend darüber unterrichten. Sollte eine Absage notwendig werden, würden wir die Möglichkeit in Betracht ziehen, die Veranstaltung als Webinar durchzuführen.

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