für den Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Organe des Vereins sind
Die Organe des Vereins können für die Bearbeitung und Prüfung besonderer Fragen und Aufgabengebiete Ausschüsse einsetzen. Als ständige Ausschüsse sind einzurichten Ausschüsse für folgende Bereiche:
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 9 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die gemeinsamen vertretungsberechtigten Liquidatoren. Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vereinsvermögen fällt an den Förderverein Fritz-Bauer-Institut e.V. in Frankfurt am Main bzw. dessen Rechtsnachfolgerin oder – wenn diese nicht mehr besteht - an eine sonst für vergleichbare Aufgaben zuständige, gemeinnützig tätige Körperschaft. Mitglieder erhalten bei Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung des Vereins keinerlei Anteile aus dem Vereinsvermögen.