Unabhängige und verantwortungsvolle Strafverteidigung ist ein Gebot des Rechtsstaates. Sie zu sichern und die Interessen der Strafverteidiger zu wahren, ist der Zweck des Vereins (§ 2 der Satzung des Vereins).
Mehr denn je sind umfassende Rechtskenntnisse und ein permanenter Erfahrungsaustausch unabdingbare Voraussetzungen zur Erreichung dieses Ziels. Qualifizierte Fortbildung und der Kontakt zu inländischen wie ausländischen Kolleginnen und Kollegen stehen deshalb bei uns an erster Stelle. Auf unseren zahlreichen Fachtagungen behandeln wir aktuelle Themen des Strafrechts, des Strafprozessrechts und der Strafverteidigung.
Der Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. besteht seit über 40 Jahren.
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Als bundesweit organisierter Zusammenschluss verfolgen wir das Ziel, die Grundlagen für eine gute Verteidigung nach außen zu wahren und nach innen zu vermitteln.
„Strafverteidigung bedarf mehr denn je umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung.”
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